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Gut zu wissen!

Es liegt auf der Hand und wird auch von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen, daß dem Schutzgut der menschlichen Gesundheit ein höherer Rang zukommt als dem Tierschutz und daß deshalb die Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit von bestimmten Tieren drohen, ein vernünftiger Grund für Maßnahmen sein kann, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Tieren verbunden sind. Die Auffassung der Antragstellerin, hierfür reiche eine abstrakte Gefahr nicht aus, verkennt den Begriff der abstrakten Gefahr.

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, daß durch das Auftreten großer Schwärme wildlebender Tauben in Stadtgebieten, wie es im Gebiet der Antragsgegnerin stattfindet, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung eintritt. Die Abwehr einer solchen Gefährdung kann – bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – ohne weiteres einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 S. 2 TierschG darstellen.

Hessische Verwaltungsgerichtshof Urteil v. 1.9.2011 (8 A 396/10)

Methoden zur Abwehr von Stadttauben müssen verhältnismäßig sein. Der Schutz der Tiere ist im Grundgesetz (Art. 20 a GG) verankert. Das heißt, man darf sie weder jagen noch töten. Unsere Schutzmaßnahmen sind tierschutzgerecht.

Viele Zugvögel sind durch das Gesetz über den Zugvogelvertrag von 1918 und viele Vögel durch das Gesetz über gefährdete Arten geschützt. Zu den geschützten Arten gehören Spatzen, Schwalben, Spechte und Möwen. Die Gesetze machen es illegal, geschützte Vögel absichtlich zu fangen, zu töten oder bei der Aufzucht zu stören. Durch diese und ähnliche Gesetze können kostspielige Strafen für jeden zukommen, der Nester, Jungtiere, Eier stört oder den Vögeln in irgendeiner Weise schadet.

Bevor wir zu weit auf die  vielen Vorteile von Vogelspikes eingehen , ist es wichtig, die offensichtlichen Fragen zu beantworten: schaden die Spikes Vögeln? Die Antwort ist ein klares „ Nein “. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Vogel an einem abgerundeten Spitze verletzt, praktisch null. Zum einen ist das Design eines Spike-Systems sicher. Spikes sind stumpf und etwas flexibel; Kontakt mit Spikes ist unangenehm, aber niemals schädlich. Darüber hinaus sind Vögel ziemlich versiert, Gefahren zu vermeiden, und wenn sie Stacheln sehen, wissen sie, dass sie sich fernhalten müssen. Sie können mit gutem Gewissen Vogelspikes auf Ihrem Grundstück anbringen.

UV-Technologie wurde in der Vogelabwehrindustrie verwendet, um diese Abstürze zu verhindern. In der Studie wurden an acht Standorten während einer Wintersaison ein pulsierendes UV-Licht, eine lichtreflektierende CD und ein unbeleuchtetes UV-Licht an Vogelhäuschen angebracht. Die Forscher fanden heraus, dass das UV-Licht die Vögel nicht von der Nahrungsquelle abhielt und tatsächlich die Besuchsraten der Singvögel an mindestens einem der Standorte leicht erhöhte.

Auf den Stellen, die mit dem UV-Licht-Gel behandelt wurden, landeten noch Vögel. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Tauben die angeborene Fähigkeit haben, ultraviolettes Licht und Feuer zu vermeiden, und es daher keine praktikable Methode zur Vogelabwehr war.

Wenn Sie Vögel von großen Öffnungen, von Ihren Dachsparren oder von Fenstern fernhalten möchten, ist ein Vogelnetz die Lösung, die Sie suchen. Vogelnetze sind eine Art Netz, das überall platziert werden kann, wo Sie Vögel fernhalten möchten. Das Netz verhindert, dass Vögel in oder auf eine bestimmte Oberfläche fliegen können. Das Netz gibt es in jeder Form und Größe, die Sie benötigen, und wird die Vögel in keiner Weise verletzen. Das ist möglich, weil die IHD Taubenabwehr nur Netzgrößen die es den Tieren nicht ermöglicht sich in den Maschen  zu verfangen.

Zitat: Abfallmanager Medizin
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) informiert in der Information 892 über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot und zeigt Schutzmaßnahmen für all diejenigen auf, die Tätigkeiten in damit verschmutzten Arbeitsbereichen durchführen, z.B. in Bahnhöfen, an Brücken oder auch Gebäudefassaden. Die im Taubenkot enthaltenen Mikroorganismen sind biologische Arbeitsstoffe nach der Biostoffverordnung (BioStoffV). Der Arbeitgeber ist zur Gefährdungsbeurteilung und schützenden Maßnahmen verpflichtet. Die Bandbreite der Organismen in Taubenkot reicht von Bakterien, Hefen oder Pilzen (Risikogruppe 2) bis hin zum Bakterium Chlamydophila psittaci (Erreger der Papageienkrankheit, Risikogruppe 3). Grundsätzlich besitzt frischer Taubenkot ein höheres Infektionsrisiko, doch Untersuchungen der Tiefbau-Berufsgenossenschaft ergaben, dass das Trocknen des Kotes und die Ablagerung auch über Monate nicht immer zu einer hinreichenden Abtötung der Erreger führt – also auch von Trockenkot eine Infektionsgefahr ausgeht. Aus diesem Grund sind die Taubenkotentfernung und die präventive tierschutzkonforme Taubenabwehr durch spezialisierte Unternehmen ein notwendiger Markt.
Eine Taube verursacht pro Jahr bis zu 12 Kilogramm Nasskot